AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB  – Verkauf und Konditionen

Zweck der Unternehmung:                                

SYCOPA bezweckt den Verkauf, Installation und Unterhalt von Kassensystemen, Mobile Geräten, CC-Lösungen für Gastronomie, Hotellerie und Handel sowie individuelle Software – Lösungen, EDV-Geräten (Hardware – Lösungen), Netzwerken, Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Beratung und Durchführung von Schulungskursen.

Preise:                                                                                               

Alle Preise verstehen sich exkl. MWST

Zahlung:                                

  • Bei Kassensystemen sowie weiteren Hard- und Software Produkten wird eine Anzahlung von 50 % des Rechnungs-Betrages bei Auftragserteilung fakturiert (zahlbar nach Auftragserteilung). Der Restbetrag von 50 % wird nach Lieferung der Produkte in Rechnung gestellt (zahlbar innerhalb 10 Tagen). Eine Lieferung respektive Installation wird nicht vor Begleichung der Anzahlung ausgeführt. 
  • Für Neukunden muss der vollständige Rechnungsbetrag vor der Installation respektive Aktivierung der Lizenzen erfolgen oder am Liefertermin bezahlt werden
  • Bei Schulung, Klein- und Verbrauchsmaterial, erfolgt die Rechnungsstellung 100 %, zahlbar innerhalb 10 Tagen

       Für Neukunden muss der vollständige Rechnungsbetrag im Voraus bezahlt werden.

  • Bei Leasingvarianten ist der Entscheid der Leasinggesellschaft massgebend. Sollte ein Leasing abgelehnt werden, so wird die Zahlung gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt.
  • Das Nutzungsrecht der Software-Module ist bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnungen zeitlich auf 15 Tage ab Auslieferdatum befristet; die zeitlich unbefriste Freischaltung der Nutzung erfolgt mit vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnungen.
  • APRO-APP haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, danach sind sie alle 3 Monate vor Ablauf kündbar. Ohne eine Kündigung verlängern sich die Vertragszeiten automatisch um die vereinbarten Laufzeiten.

Installation, Datenerfassung & Schulung:

Die Datenerfassung (Artikelstammdaten) erfolgt durch den Kunden und wird mittels einer von SYCOPA zur Verfügung gestellten EXCEL-Tabelle erfasst. Ist das für den Kunden aus zeitlichen oder aus anderen Gründen nicht möglich, kann SYCOPA diese Arbeit nach Aufwand übernehmen. Diese Arbeiten werden gemäss untenstehenden Tarifen in Rechnung gestellt. Alle weiteren Aufwendungen (Installation und Schulung) werden den Kunden ebenfalls gemäss den unten aufgeführten Tarifen verrechnet. Die Endabrechnung erfolgt aufgrund der vom Kunden unterzeichneten Arbeitsrapporte. Kleinmaterial wie Stecker, Kabel, Zusatzschlüssel, etc. werden nach Aufwand und Verbrauch dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Systemeinbindung & Daten-Backup beim Kunden:                     

Einbindungen und Anpassungen in das kundeneigene Netzwerk wird zusätzlich und nach Aufwand verrechnet. Allfällige Datenverluste bei Systemproblemen, fehlenden oder mangelhaften Backup ist Sache des Kunden. Die Firma SYCOPA kann diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden.

Allgemeine Dienstleistungsansätze SYCOPA:                             

  • Arbeitsstunden (min. jedoch ½ Std.)                                                                                                  pro Std.                 CHF        170.00
  • Reisezeit & Kilometer (basierend Google Maps; Hin- & Rückfahrt, Km, etc. exkl. Autoverlad) pro km                   CHF            1.70
  • Datenerfassungen / Arbeiten im Büro SYCOPA (min. jedoch ½ Std.)                                           pro Std.                 CHF        120.00
  • Verpflegungskosten (Mittag / Abend) während Installationen oder längeren

       Aufenthalten, gehen zu Lasten des Kunden oder werden in Rechnung gestellt                           pro Verpflegung    CHF          35.00

  • Notwendige Übernachtungskosten werden durch den Kunden übernommen oder zur Verfügung gestellt
  • Vor Ort Einsätze ausserhalb Bürozeiten werden mit einem Aufschlag von 50% auf die regulären Tarife in Rechnung gestellt

Vertragsvarianten und Vertragsleistungen:                                                                                                           

Detaillierte Informationen, Kosten und Leistungen für sämtliche Vertragsformen entnehmen Sie bitte aus den AGB Wartung und Support. WICHTIG: Beim Kassensystem APRO ist ein Software-Update Vertrag obligatorisch!

Abnahme – Systemübergabe:                                                        

Die Gewährleistung der Anwendungsfunktionalität wird mit der Unterschrift beider Parteien auf dem Abnahmeprotokoll, respektive auf dem Arbeitsrapport oder Lieferschein gegenseitig bestätigt und akzeptiert. Der Kunde prüft die gelieferten Produkte unverzüglich und rügt Mängel sofort, in schriftlicher und spezifizierter Form. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung keine Mängelrüge, so gilt die vertragliche Leistung der Firma SYCOPA als erfüllt. Vorbehalten bleiben besonders vereinbarte Abnahmeverfahren. Unerwartete Mängel zeigt der Kunde sofort nach Entdecken schriftlich an; andernfalls gelten die Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB  – Verkauf und Konditionen

Produkte und Software Gewährleistung:                                      

Die Firma SYCOPA liefert die Vertragsprodukte in funktionsfähigem Zustand, entsprechend der technischen Dokumentation und der schriftlich zugesicherten Eigenschaften der Hersteller. Die Betriebssystem-Kompatibilität, welche Anwender Software Version installiert werden kann, entscheidet der Hersteller der Produkte und liegt nicht in den Händen von SYCOPA. Bei Material-, Konstruktions-, Ausführungs- und Programmfehlern und -mängeln werden die betroffenen Teile durch SYCOPA ersetzt. Defekte ausgewechselte Teile werden Eigentum der Firma SYCOPA. Demontage- und Montagekosten sowie Transport und Verpackung gehen zulasten des Kunden. Kann der Fehler oder Mangel bei Neuinstallationen nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf den Ersatz des defekten Gerätes. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz für Folgeschäden verlangen. Jede Rechtsgewährung und Haftung für Gewinn- und Daten Verluste sowie Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter werden durch SYCOPA ausgeschlossen.

Für die Behebung von reproduzierbaren Fehlern und Mängeln in den Software Programmen, kann SYCOPA einen Korrekturcode, eine korrigierte Version oder eine Ausweichlösung liefern. SYCOPA übernimmt keine Gewähr, dass die verkaufte Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden kann.

Für Produkte, welche SYCOPA bei Drittherstellern/-lieferanten bezieht und dem Kunden wiederverkauft oder unterlizenziert, haftet nicht SYCOPA, sondern der Dritthersteller/-lieferant. Die Ansprüche des Kunden ergeben sich aus den Beschreibungen und Garantie Leistungen der Produkte. Jede weitere Haftung wird von SYCOPA abgelehnt.

Garantie:

Die Firma SYCOPA leistet Bring-in-Garantie in ihren Räumlichkeiten. Für Fehler und Mängel, welche die Firma SYCOPA nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Bedienungsfehler, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse leistet SYCOPA keine Gewähr und in Folge entfallen alle Garantie Ansprüche. Die Transportkosten oder Postgebühren werden vom Kunden übernommen. Die jeweiligen Garantie Leistungen werden von den verschiedenen Lieferanten vorgegeben und von SYCOPA im Kaufvertrag ausgewiesen. Bei Hardware Produkten wird lediglich das defekte Material gemäss Hersteller repariert oder ersetzt. Bei Software Produkten wird lediglich das Medium ersetzt oder ein Download–Link des Software Hersteller angeboten.

Allfällig entstehende Garantie Folgekosten wie daraus resultierende Dienstleistungen sowie gewünschte Ersatzgeräte während den Reparaturzeiten, werden dem Kunden gemäss SYCOPA Tarifen in Rechnung gestellt. Bitte beachten sie, dass bei „Bring-In-Garantien“ allfällige vor Ort Einsätze zusätzlich verrechnet werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:                                                  

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dielsdorf.

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